Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die AGB mit dem Ausfüllen und des Buchungsformulars an und bestätigt damit, diese gelesen und Verstanden zu haben.

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Auftragnehmers gelten sollen.

2. Bildauswahl

Die Fotografin stellt dem Kunden die unbearbeiteten Bilder nach dem Shooting zur Ansicht in einer digitalen Galerie via Weblink zur Verfügung. Es ist nicht gestattet, Bilder mit Wasserzeichen zu sichern, zu kopieren, abzufotografieren oder Screenshots von diesen Bildern zu machen.

Der Fotograf bearbeitet die im Studio ausgewählten Bilder innerhalb von vier bis sechs Wochen nach der Auswahl.

Hat der Kunde seine Bilder auf einem USB Stick erhalten, müssen diese innerhalb von zwei Wochen auf mindestens einem weiterem Speichermedium kopiert/gespeichert werden, denn bei einem Defekt des USB Sticks mit dem gespeicherten Bildmaterial wird innerhalb der ersten beiden Wochen ein weiterer kostenloser Stick mit Bildmaterial zugesandt. Nach zwei Wochen haftet die Fotografin nicht für den Verlust des Bildmaterials.

3. Nutzungsrechte / Urheberrecht

Der Fotografin steht das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Foto- und Videoaufnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz zu.

Fotoaufnahmen werden für den privaten Gebrauch des Kunden erstellt. Der Kunde erhält eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz, die für ihn angefertigten Bilder privat zu nutzen. Eine Vervielfältigung und der Druck im Rahmen von unentgeltlichen Andenken, Alben für Familie und Freunde ist demnach gestattet.


Auch die Verwendung in Social Media ist gestattet. Hier ist in jedem Fall der Fotograf als Urheber zu kennzeichnen. Eine kommerzielle Nutzung ist nur nach Rücksprache und Zustimmung durch die Fotografin zulässig. Für eine kommerzielle Nutzung fallen weitere Lizenzgebühren an. Diese werden dann von der Fotografin festgesetzt.

Eine Fremdbearbeitung der Bilder ist nicht gestattet, um so die eigene künstlerische Bildbearbeitung und ,des Stils der Fotografin vor Verfälschung geschützt werden.

Veränderungen der Fotos durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Fotografin gestattet.

4. Bearbeitung

Die Fotografin hat ihren eigenen künstlerischen Stil. Auf der Webseite von Rosen Photography und im Vorgespräch kann sich der Kunde davon ein Bild machen und vorab eigene Wünsche äußern. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine Gül Sen. Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen und/oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel begründet.

Für jegliche Reklamationen am Bildmaterial gilt eine Frist ab Zugriffsmöglichkeit von 14 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Bildmaterial als vertrags- und ordnungsgemäß zugegangen. Bereits heruntergeladene Bilddateien sind von Reklamationen ausgeschlossen!

Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

Der Auftraggeber hat kein Recht, Ausbesserungen oder Erweiterungen durch eine andere Agentur oder Dienstleister ausführen zu lassen und diese dem Fotografen in Rechnung zu stellen.

5. Veröffentlichungsfreigabe

Die Fotografin veröffentlicht kein Bildmaterial ohne Einverständnis der Eltern oder Erziehungsberechtigten.

Die Veröffentlichungsfreigabe wird vor jedem Shooting vertraglich festgehalten.

Der Kunde erhält bei Erlaubnis zur Veröffentlichung zusätzliche Bilder oder Kulissen zum gebuchten Paket je nach Absprache mit der Fotografin.

Bei Erlaubnis zur Veröffentlichung von Bildern aus dem Shooting erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass:

  • Bilder auf sozialen Kanälen wie auf der Webseite, auf Facebook und auf Instagram, Ebay Kleinanzeigen veröffentlicht werden dürfen.
  • Prob und - Hintergrundhersteller namentlich auf den Bildern erwähnt werden und diese geteilt werden dürfen.
  • Mit den Bilddateien Leinwände und sonstige Fotodrucke erstellt werden und im Studio von Gül Sen aufgehangen werden dürfen
  • Visitenkarten und Flyer und sonstiges Werbematerial mit dem Bildmaterial gedruckt werden dürfen.
Hat der Auftraggeber der Veröffentlichung der Lichtbilder zugestimmt und hierbei einen Rabatt auf den Shooting Preis oder weitere Bilder erhalten und widerruft die Veröffentlichungserlaubnis im Nachgang, ist der Fotograf berechtigt neben der Rückzahlung des Rabatts weitere Kosten, die daraus entstanden sind, dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Bereits in Umlauf gebrachte Printmedien sind vom Widerruf ausgeschlossen.

6. Zahlung

Das Honorar der Fotografin ist am Tag des Shootings in voller Höhe in bar zu bezahlen.

Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung eines Shootings. Bei Terminvereinbarung wird eine Anzahlung von 50,00 Euro direkt fällig. Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt und von der Fotografin kommuniziert. 

7. Stornierung durch Rosen Photography

Termine gelten erst als verbindlich gebucht, sobald die Vorauszahlung bei der Fotografin eingegangen ist.

Kann die Fotografin aufgrund von höherer Gewalt, Unfall, Krankheit den Auftrag nicht ausführen oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, verzichtet der Kunde auf Schadensersatzforderungen. Die Erfüllung der Leistung kann in solchen Fällen um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit nach hinten verschoben werden.

8. Stornierung durch den Kunden/Auftraggeber

Sollte es dem Auftraggeber nicht möglich sein, den vereinbarten Termin wahrzunehmen, muss dies frühzeitig mit dem Fotografen besprochen werden. Bei krankheitsbedingten Absagen versucht der Fotograf zeitnah einen Ersatztermin zu finden. Bei nicht Erscheinen zum Termin ohne jegliche Absage wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 100% fällig.

Bei Verspätung ohne Mitteilung ab 60 Minuten gilt dies als "nicht erschienen" und eine Ausfallgebühr in Höhe von 100% werden auch hier fällig. Verspätungen werden grundsätzlich von der Aufnahmezeit abgezogen.

Bei Stornierungen von Cakesmash Shootings am Vortag werden alle Kosten für die Erstellung der Girlande in voller Höhe dem Kunden in Rechnung gestellt, sofern kein Folgetermin innerhalb von drei Tagen möglich ist.

9. Gutscheine

Gutscheine können bei Rosen Photography erworben werden. Den Gutscheinwert bestimmt der Kunde selbst. Nach Zahlungseingang wird der Gutschein ausgestellt. Mit dem Gutschein erwirbt der Käufer ein Guthaben für Dienstleistungen von Rosen Photography. Die Gutscheine können von jedem verwendet werden, der den Gutschein vorlegt. Eine Barauszahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ist auf dem Gutschein nur eine Leistung ohne Geldwert ausgewiesen, so ist dieser auf die auf dem Gutschein ausgewiesene Dienstleistung begrenzt. Die Gültigkeit des Gutscheines ist auf 1 Jahr begrenzt.

10. Haftungsbeschränkung

Die Fotografin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit maximal bis zur Höhe des Auftragswertes. Diese Begrenzung gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, soweit es nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt.

Ferner haftet die Fotografin für leichte Fahrlässigkeit von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

Die Fotografin haftet nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung ist auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt die Fotografin gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung.

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der AGB im Übrigen nicht. An Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung gelten, die im Rahmen des möglichen dem am nächsten kommt, was die Parteien unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte gewollt haben. Das gleiche gilt für den Fall, dass eventuelle Ergänzungen des Vertrages notwendig werden.

Soweit Bedingungen der oben aufgeführten AGB ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

12. Sonstiges

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts Anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz der Fotografin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.